Beschreibung
Clungene Covid-19 Antigen Rapid Test Cassette 3in1 Schnelltest mit CE und BfArM Listung.
Clungene 3in1 Profitest 25 Stück
Omikron Erkennung
- 3 in 1 Test für kurzen, langen Nasenabstrich und Rachenabstrich
- voll erstattungsfähig
- 25er Packung, alles einzeln verpackt
- dünne Stäbchen
- CE
- JRC EU Test-ID: 1610
- vor gefüllte Pufferlösung
ANTIGEN TEST KIT COVID-19 (SARS-CoV-2) Antigen Rapid Schnelltest Testdurchführung nur durch medizinisches Fachpersonal Schnelles und aussagekräftiges Instrument in der Akutdiagnostik. Patienten mit Verdacht auf COVID-19 können mit dem ANTIGEN Schnelltest innerhalb weniger Minuten ein Befundergebnis erhalten und das ohne Analysegerät bzw. Labor. Der ANTIGEN Schnelltest eignet sich ebenso, um dezentrale Massentests durchzuführen, schnelle und aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, lokale Ausbreitungen festzustellen und Maßnahmen zur Eindämmung zu ergreifen. Dieses Produkt wird zum qualitativen In-vitro-Nachweis des Antigens von SARS-CoV-2 im menschlichen Nasen- oder Rachenraum verwendet.
Bereitgestellte Materialien
- 25 Testkassetten: Jede Testkassette verpackt im Folienbeutel mit Trockenmittel
- 25 Sterile Abstrichtupfer: Einweg-Abstrichtupfer zur Probenentnahme
- 25 Extraktionsröhrchen mit vorgefüllter Pufferlösung
- 1 Arbeitsstation
- 1 Gebrauchsanweisung
Berechtigte Personenkreise
Verkauf nur an berechtigte Kundenkreise im Sinne von §3 MPAV! Kein Verkauf an Laien.
Darf mit entsprechender Kenntnis der Gebrauchsanleitung nur von geschultem Personal angewendet werden
Berechtigter Personenkreis nach § 3 Abs. 4, 4a MPAV
• Ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken
• Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
• Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen
• Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika.
Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
• Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes
• Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes genannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag
• ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
• Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sofern sie nicht bereits durch die Nummern 1 bis 3 erfasst sind.
Mit dem Kauf stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Hinweise zum Rückgaberecht
Bitte beachten Sie, dass alle Corona Tests nach Versand aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen sind, außer das Siegel ist noch verschlossen.
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