Beschreibung
Novacheck SARS-CoV-2-Antigentest mit CE, Corona Test für die Anwendung bei Firmen und Testcentern, 25 Stück pro Box.
Erkennt Omikron und alle anderen Varianten.
Novacheck SARS-CoV-2-Antigentest Corona Test Profi, 25 Stück
Die aktuelle Charge hat eine MHD bis 11/2023
Inhalt:
25 Stück Testkassetten
25 Stück vor befüllte Extraktionspuffer-Probenröhrchen
25 Stück Teststäbchen (steril)
Genauigkeit (Angaben laut Produktdatenblatt):
Sensitivität : 95.91%; (95%CI : 93.25%~97,55%)
Spezifität: 100 %; (95%CI : 99,26%~100%)
Gesamte klinische Übereinstimmungsrate: 98,37%; (95% CI : 97.28%~99.03%)
Testprinzip
Bei positivem Ergebnis bildet sich eine farbige Testlinie (T) sowie eine farbige Kontrolllinie (C).
Lagerung und Haltbarkeit
Lagerung bei 2°C – 30°C, nicht einfrieren, vor Licht schützen. Haltbarkeit: 12 Monate. Haltbarkeitsdatum: 2023
Probenmaterial
Für diesen Test werden Nasenabstriche als Proben verwendet.
HOOK EFFECT
Innerhalb der Konzentration 3.4×105 TCID50/mL für das SARS-CoV-2
Antigen, zeigten die Testergebnisse dieses Produkts keinen Hook-Effekt.
Kreuzreaktivität
Die Kreuzreaktivität des Tests wurde anhand mehrerer Mikroorganismen und Viren getestet. Für die folgenden Viren und Mikroorganismen konnte für die angegebenen Konzentrationen keine Kreuzreaktivität festgestellt werden: siehe Dokumentation
Hersteller:
Novatech Tıbbi, Türkei
Berechtigte Personenkreise
Verkauf nur an berechtigte Kundenkreise im Sinne von §3 MPAV! Kein Verkauf an Laien.
Darf mit entsprechender Kenntnis der Gebrauchsanleitung nur von geschultem Personal angewendet werden
Berechtigter Personenkreis nach § 3 Abs. 4, 4a MPAV
• Ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken
• Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
• Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen
• Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika.
Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
• Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes
• Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes genannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag
• ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
• Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sofern sie nicht bereits durch die Nummern 1 bis 3 erfasst sind.
Hinweise zum Rückgaberecht
Bitte beachten Sie, dass alle Corona Tests nach Versand aus hygienischen Gründen vom Umtausch ausgeschlossen sind, sobald diese geöffnet worden sind. Ist die Versiegelung in Takt, können Sie einen Widerruf stellen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich um diesen Test um einen Profitest laut BfArM Liste handelt.