Recht & Verkehr: E-Zigarette am Steuer – OLG Köln wendet das Handyverbot an

Hand am Lenkrad, andere Hand hält ein kleines Gerät mit leuchtendem Display – Ablenkung am Steuer

Handy weglegen beim Fahren – das weiß jeder. Aber gilt das auch für die E-Zigarette? Ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln sorgt für Klarheit: Wer während der Fahrt an einer E-Zigarette mit Touchdisplay herumtippt, verstößt gegen das Handyverbot. Für viele überraschend – und ein guter Anlass, das Gesetz einmal richtig zu verstehen.

Der Fall und das Urteil

Ein Autofahrer hatte während der Fahrt über das Touchdisplay seiner E-Zigarette die Dampfstärke verändert. Das OLG Köln wertete das als Verstoß gegen das Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO – fällig wurden 150 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg (Beschluss vom 25.09.2025, Az. III-1 ORbs 139/25). Der Fahrer hatte argumentiert, eine E-Zigarette sei kein Kommunikationsgerät, sondern ein Genussmittel. Das Gericht sah das anders. Details bei WBS.LEGAL und geblitzt.de.

Warum das Gericht so entschied

Der entscheidende Punkt: Es kommt nicht auf die Art des Geräts an, sondern auf die Ablenkung. Das Handyverbot erfasst nicht nur Smartphones, sondern allgemein elektronische Geräte, die der Kommunikation, Information oder Organisation dienen – und dazu zählt das Gericht auch eine E-Zigarette mit elektronischem Touchscreen. Wer während der Fahrt am Display Einstellungen vornimmt, nimmt die Hand vom Lenkrad und den Blick von der Straße. Genau das will § 23 StVO verhindern.

Was bedeutet das für dich?

  • Display-Geräte nicht während der Fahrt bedienen: Was mit Touchscreen oder Tasten gesteuert wird, fällt schnell unters Handyverbot – vom Smartphone über das Tablet bis zur E-Zigarette mit Display.
  • Auch Smartwatch & Co.: Gerichte haben wiederholt entschieden, dass das Verbot weit gefasst ist. Im Zweifel gilt: Finger weg, solange das Auto rollt.
  • Einstellungen vor der Fahrt erledigen: Dampfstärke, Navi, Playlist – alles vor dem Losfahren einstellen oder an der nächsten sicheren Gelegenheit anhalten.
  • Die Kosten im Blick: 150 Euro plus ein Punkt sind kein Pappenstiel – und bei einem Unfall drohen zusätzlich versicherungs- und haftungsrechtliche Folgen.

Fazit: Das Urteil erweitert das Verständnis des Handyverbots konsequent – es geht um die Ablenkung, nicht um das Gerät. Für dich heißt das: Alles, was ein Display hat und bedient werden will, bleibt während der Fahrt tabu. Wer das beherzigt, spart sich Bußgeld und Punkte – und fährt vor allem sicherer. Aktuelle Bußgelder findest du im Bußgeldkatalog.

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