Recht & Verkehr: Winterreifen-Pflicht 2026 – nur noch mit Alpine-Symbol

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  • Beitrag zuletzt geändert am:9. September 2026
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Noch ist es mild, doch der erste Schnee kommt schneller als gedacht – und beim Thema Winterreifen hat sich die Rechtslage verschärft. Seit dem Ende der Übergangsfrist zählt in Deutschland nur noch das Alpine-Symbol als Nachweis für wintertaugliche Reifen. Wer mit alten „M+S“-Reifen in die kalte Jahreszeit startet, riskiert Bußgeld und im Ernstfall den Versicherungsschutz. Wir erklären die aktuelle Lage vor dem Reifenwechsel.

Situative Pflicht – kein festes Datum

In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht: Es gibt kein Kalenderdatum, ab dem Winterreifen vorgeschrieben sind. Entscheidend ist das Wetter. Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte dürfen Kraftfahrzeuge nur mit wintertauglichen Reifen bewegt werden. Die alte Merkregel „von O bis O“ (Oktober bis Ostern) ist nur eine Faustformel, keine Vorschrift.

Alpine-Symbol statt M+S

Die wichtigste Änderung: Als wintertauglich gelten laut ADAC nur noch Reifen mit dem Alpine-Symbol (3PMSF) – dem kleinen Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Die bloße „M+S“-Kennzeichnung reicht nicht mehr: Die Übergangsfrist für alte M+S-Reifen ist abgelaufen, sie gelten jetzt rechtlich als Sommerreifen. Gute Nachricht: Auch Ganzjahresreifen mit Alpine-Symbol erfüllen die Pflicht – es zählt allein das Symbol, nicht ob „reiner“ Winterreifen oder Allwetterreifen.

Das droht bei Verstoß

VerstoßBußgeldPunkt
Fahren ohne wintertaugliche Reifen60 €1
… mit Behinderung80 €1
… mit Gefährdung100 €1
… mit Unfall120 €1
Halter lässt die Fahrt zu75 €1

Teurer als das Bußgeld kann der Versicherungsfall werden: Bei einem Unfall mit ungeeigneter Bereifung drohen Mitverschulden und Leistungskürzungen durch die Kaskoversicherung (bussgeldkatalog.org).

Was bedeutet das für dich?

  • Reifen-Flanke prüfen: Such das Bergpiktogramm mit Schneeflocke (3PMSF). Steht nur „M+S“ drauf, sind die Reifen für den Winter nicht mehr zulässig.
  • Profiltiefe kontrollieren: Gesetzlich mindestens 1,6 mm – für Winterreifen empfehlen ADAC und Hersteller aber mindestens 4 mm, sonst lässt der Grip bei Schnee stark nach.
  • Alter beachten: Gummi altert. Winterreifen ab etwa sechs Jahren (DOT-Nummer prüfen) verlieren Haftung – auch mit genug Profil.
  • Rechtzeitig wechseln: Vor dem ersten Kälteeinbruch, nicht erst bei Schneefall – dann sind die Werkstätten voll.
  • Auch fürs Wohnmobil/Anhänger-Gespann gilt die Pflicht für das ziehende Fahrzeug.

Fazit: Vor dem Winter lohnt der kurze Blick auf die Reifenflanke. Nur das Alpine-Symbol macht dich rechtssicher – reine M+S-Reifen gehören in den Ruhestand. Quellen: ADAC, bussgeldkatalog.org.

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