Zum Wochenstart wieder der Blick auf die wichtigsten aktuellen Produktrückrufe. Diese Woche stehen zwei Lebensmittel mit Gesundheitsgefahr und ein erneuter Rückruf bei Babynahrung im Fokus. Maßgeblich sind immer die offiziellen Mitteilungen auf lebensmittelwarnung.de und die Herstellerangaben – dort findest du die genauen Chargen.
1. EHEC im Weichkäse „Zickenblues“ (Reimehof)
Der ernsteste Fall der Woche: Die Biokäserei Reimehof aus Kirchensittenbach ruft ihren Weichkäse „Zickenblues“ zurück. In einer Charge wurden EHEC-Bakterien (enterohämorrhagische E. coli) nachgewiesen. Betroffen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum 14.10.2026; verkauft wurde der Käse vor allem in Baden-Württemberg, Bayern und Berlin. Vom Verzehr wird ausdrücklich abgeraten. EHEC kann schwere, blutige Durchfälle auslösen und in seltenen Fällen zum lebensbedrohlichen hämolytisch-urämischen Syndrom (HUS) mit Nierenversagen führen – besonders gefährdet sind Kinder, ältere und abwehrgeschwächte Menschen. Die Inkubationszeit beträgt ein bis acht Tage (Quelle: produktwarnung.eu).
2. Schimmel in weißen Bohnen von Wurzener
Die Wurzener Nahrungsmittel GmbH ruft „Weiße Bohnen“ in der 500-g-Packung zurück, nachdem an einzelnen Bohnen Schimmel entdeckt wurde. Betroffen ist die GTIN 4013138003894 mit folgenden Chargen und Mindesthaltbarkeitsdaten: L60651B (MHD 06.02.2028), L60752B (13.02.2028), L60831B (18.02.2028) und L61721B (21.04.2028). Das Produkt sollte nicht mehr verzehrt werden. Die Rückgabe in der Verkaufsstelle ist noch bis zum 15.10.2026 möglich – der Kaufpreis wird auch ohne Kassenbon erstattet.
3. Erneuter Rückruf: Aptamil- und Milumil-Babynahrung
Kaufland warnt (Mitteilung vom 09.10.2026) erneut vor bestimmten Chargen der Babymilch-Marken Aptamil und Milumil, weil das Bakterientoxin Cereulid nicht ausgeschlossen werden kann. Hintergrund: Diese Chargen waren bereits am 5. Februar 2026 vom Hersteller Danone zurückgerufen worden, könnten zwischenzeitlich aber erneut in den Verkauf gelangt sein. Kaufland hat die Ware nach eigenen Angaben inzwischen wieder aus dem Verkauf genommen. Eltern sollten die betroffenen Produkte nicht füttern. Ob eine Packung betroffen ist, lässt sich über die Mindesthaltbarkeitsdaten auf den Hersteller-Seiten prüfen (offizielle Mitteilung: Danone-Pressemitteilung).
Was bedeutet das für dich?
- Vorräte checken: Schau in Kühlschrank und Vorratsschrank nach Weichkäse „Zickenblues“, weißen Bohnen von Wurzener und Aptamil-/Milumil-Pulver – und vergleiche MHD und Charge mit den offiziellen Angaben.
- Nicht verzehren, zurückgeben: Betroffene Produkte nicht mehr essen bzw. füttern. Die Rückgabe ist in der Regel auch ohne Kassenbon möglich.
- Bei Babynahrung besonders genau: Hier zählt jede Charge. Im Zweifel lieber eine Packung zu viel zurückgeben als eine betroffene verwenden.
- Symptome ernst nehmen: Bei blutigem Durchfall nach Käse-Verzehr zum Arzt – und den möglichen EHEC-Kontakt erwähnen.
Fazit: Drei Rückrufe, ein gemeinsamer Nenner – kurz die eigenen Vorräte prüfen lohnt sich. Die aktuellsten Meldungen mit allen Chargendetails stehen immer auf lebensmittelwarnung.de.

