Rückruf-Radar: Diese Produkte wurden diese Woche zurückgerufen

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  • Beitrag zuletzt geändert am:24. August 2026
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Jeden Montag schauen wir für dich auf die amtlichen Warnportale: Was wurde in den letzten Tagen zurückgerufen, und was solltest du im Kühlschrank oder in der Vorratskammer kontrollieren? Hier die aktuellen Meldungen der Woche – kompakt, mit Quelle und klarer Handlungsempfehlung.

Die aktuellen Rückrufe im Überblick

  • Katenschinken (Listerien): Die Grander Katenschinken GmbH ruft Holsteiner Katenschinken / Grander Katenschinken, gewürfelt zurück – bei einer Probe wurden Listerien nachgewiesen. Betroffen sind mehrere Haltbarkeitsdaten im August. Listerien sind besonders für Schwangere, Ältere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährlich (produktwarnung.eu).
  • Milbona High Protein Pudding Schoko (200 g): Die Fude + Serrahn Milchprodukte GmbH & Co. KG rief am 19.08.2026 diesen bei Lidl verkauften Becher zurück (produktwarnung.eu).
  • Caviarcreme aus Heringsrogen mit Raucherlachs (70-g-Tube, MHD 19.11.26): Die Feinkost Reich GmbH meldete am 20.08.2026 einen Rückruf wegen eines auffällig abweichenden, stark süßen Geschmacks – ein Hinweis auf einen möglichen Produktfehler (produktwarnung.eu).
  • Nicht-Lebensmittel – BMW iX3: Beim vollelektrischen BMW iX3 besteht laut Herstellerrückruf die Gefahr eines Stromschlags beim Laden; betroffene Fahrzeuge müssen in die Werkstatt (KBA).

Die vollständige, tagesaktuelle Liste findest du immer auf den offiziellen Portalen lebensmittelwarnung.de, produktwarnung.eu, im EU Safety Gate und beim KBA (Fahrzeuge).

Was bedeutet das für dich?

  • Kühlschrank checken: Hast du gewürfelten Katenschinken oder den Milbona-Protein-Pudding? Vergleiche Produktname und Haltbarkeitsdatum mit der Rückrufmeldung.
  • Nicht riskieren: Bei Listerien gilt – im Zweifel wegwerfen. Erhitzen tötet die Keime zwar ab, aber verzehrfertige Ware wie Schinken isst man meist kalt. Besonders Schwangere sollten strikt verzichten.
  • Geld zurück ohne Kassenbon: Bei einem offiziellen Rückruf erstattet der Handel den Kaufpreis in aller Regel auch ohne Bon – das betroffene Produkt einfach in den Laden zurückbringen.
  • Geschmack ernst nehmen: Schmeckt ein Lebensmittel deutlich anders als sonst (wie bei der Caviarcreme), nicht „durchprobieren“ – im Zweifel stehen lassen.
  • Auto-Rückruf nicht aufschieben: Bei sicherheitsrelevanten KFZ-Rückrufen ist der Werkstatttermin kostenlos – und wichtig, um Garantie und Betriebserlaubnis zu wahren.

Tipp: Wer kein Risiko übersehen will, abonniert die kostenlose Warn-App bzw. den Newsletter von lebensmittelwarnung.de – dann kommt die Meldung automatisch, bevor sie im Regal steht. Nächsten Montag gibt es hier das nächste Rückruf-Radar.

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