Der Pflichtumtausch der Führerscheine läuft weiter – und die nächste Frist ist gerade abgelaufen. Wer ein älteres Dokument in der Tasche hat, sollte jetzt kurz prüfen, ob er dran ist. Denn wer mit einem abgelaufenen Führerscheindokument erwischt wird, zahlt ein Verwarnungsgeld. Ein Überblick, was aktuell gilt.
Seit 19. Januar 2026: erste Kartenführerscheine ungültig
Bisher richtete sich der Umtausch nach dem Geburtsjahr. Seit diesem Jahr zählt für die scheckkartengroßen Führerscheine dagegen das Ausstellungsjahr. Zum 19. Januar 2026 sind alle Kartenführerscheine, die in den Jahren 1999, 2000 und 2001 ausgestellt wurden, ihre Gültigkeit als Dokument losgeworden – sie müssen umgetauscht werden. Details und einen Fristenrechner bietet die Bundesregierung in ihren FAQ.
Das sind die nächsten Fristen
- Ausstellungsjahr 1999–2001: Frist bereits abgelaufen (19.01.2026) – jetzt umtauschen.
- Ausstellungsjahr 2002–2004: bis 19. Januar 2027.
- Ausstellungsjahr 2005–2007: bis 19. Januar 2028.
- Alte Papierführerscheine (grau oder rosa, vor 1999): Hier entscheidet weiterhin das Geburtsjahr – ältere Jahrgänge sind bereits umtauschpflichtig.
Wichtig: Umgetauscht wird nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis. Deine Fahrberechtigung bleibt bestehen – du bekommst lediglich ein einheitliches EU-Kartenmodell, das künftig alle 15 Jahre erneuert wird (ohne neue Prüfung oder ärztliches Attest für Pkw-Klassen).
Was bedeutet das für dich?
- Prüf dein Dokument: Schau auf die Vorderseite deines Kartenführerscheins, Feld 4a zeigt das Ausstellungsdatum. Beim Papierführerschein zählt dein Geburtsjahr.
- Rechtzeitig Termin machen: Der Umtausch läuft über die Führerscheinstelle bzw. das Bürgeramt. Bearbeitung dauert oft mehrere Wochen – nicht bis kurz vor knapp warten.
- Kosten einplanen: Der Umtausch kostet rund 25 bis 26 Euro. Mitbringen: Personalausweis, aktuelles Passfoto und den alten Führerschein.
- Bußgeld vermeiden: Wer mit abgelaufenem Dokument fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit – 10 Euro Verwarnungsgeld. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt aber gültig, es ist also kein „Fahren ohne Fahrerlaubnis“.
Unterm Strich ist der Umtausch reine Formsache – aber eine mit Frist. Zehn Minuten Prüfen jetzt ersparen dir später eine Kontrolle mit erhobenem Zeigefinger.
Quellen: Bundesregierung – FAQ Führerschein-Umtausch, bussgeldkatalog.de. Maßgeblich sind die Angaben deiner örtlichen Führerscheinstelle.
