Arbeitsschutz ist Recht – und dieses Recht wurde 2026 spürbar modernisiert. Zum 1. Januar 2026 ist die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft getreten. Sie regelt, wie Betriebe von Betriebsärztinnen, Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) betreut werden müssen. Gerade für kleine und mittlere Betriebe ändert sich einiges – hier der Überblick.
Das ändert sich für Betriebe
- Mehr Spielraum für Kleinbetriebe: Die Grenze für die vereinfachte Regelbetreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte. Statt fester Einsatzstunden gibt es Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung plus anlassbezogene Betreuung.
- Digitale Betreuung erlaubt: Beratung durch SiFa und Betriebsarzt darf künftig bis zu einem Drittel der Betreuungszeit digital erfolgen, in begründeten Ausnahmen bis zur Hälfte.
- Einheitliche Mindestanteile: Bei mittleren und großen Betrieben werden die verbindlichen Mindestanteile beider Berufsgruppen auf 20 Prozent vereinheitlicht.
- Unternehmermodell bleibt: Betriebe bis 50 Beschäftigte können weiterhin die alternative Betreuung wählen, bei der die Unternehmensleitung nach Qualifizierung vieles selbst übernimmt.
Die Details erläutern die Berufsgenossenschaften, etwa die BGN und die BG RCI.
Mehr Kontrollen durch die Behörden
Parallel gilt seit 2026 eine Mindest-Besichtigungsquote: Die staatlichen Arbeitsschutzbehörden müssen jährlich mindestens 5 Prozent der Betriebe kontrollieren. Für Unternehmen heißt das: Die Wahrscheinlichkeit einer Prüfung steigt – eine saubere, aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist wichtiger denn je.
Was bedeutet das für dich?
- Als Arbeitgeber: Prüfe, ob dein Betreuungsmodell noch passt – gerade bei 11 bis 20 Beschäftigten lohnt der Blick auf die vereinfachte Regelbetreuung. Gefährdungsbeurteilung aktuell halten.
- Als Beschäftigter: Deine Ansprüche auf sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung bleiben bestehen – digitale Beratung ersetzt sie nur teilweise, nicht die Begehung vor Ort.
- Als SiFa oder Fachkraft: Die Zugangswege zur SiFa-Qualifikation wurden erweitert – ein guter Zeitpunkt für Weiterbildung.
- Ganz praktisch: PSA, Unterweisungen und Dokumentation gehören zu jeder Betreuung – wer hier ordentlich aufgestellt ist, besteht auch eine unangekündigte Kontrolle gelassen.
Fazit: Die neue DGUV Vorschrift 2 macht die Betreuung flexibler und digitaler, ohne den Schutz zu senken – vorausgesetzt, Betriebe nutzen den Spielraum verantwortungsvoll. Mit mehr Behördenkontrollen wird gelebter Arbeitsschutz 2026 nicht nur Pflicht, sondern auch häufiger geprüft.

