E-Scooter gehören längst zum Straßenbild – und ihre Rechtslage wird gerade grundlegend umgebaut. Mit der Novelle der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) nähert der Gesetzgeber die Roller Schritt für Schritt dem Fahrrad an. Ein erster Teil gilt seit dem 1. April 2026, die großen Verhaltens- und Technikregeln folgen zum 1. März 2027. Wir sortieren, was heute schon gilt – und was auf dich zukommt.
E-Scooter werden dem Fahrrad angeglichen
Kern der Reform: Wo Radfahrer fahren dürfen, sollen künftig meist auch E-Scooter fahren dürfen. Konkret laut ADAC:
- Grünpfeil darf genutzt werden (wie beim Rad).
- Nebeneinanderfahren ist erlaubt, wenn niemand behindert wird.
- Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ gelten auch für E-Scooter.
- Radwege und Schutzstreifen bleiben vorrangig zu nutzen.
- Auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen, die per Zusatzzeichen freigegeben sind, gilt strikt Schrittgeschwindigkeit und besondere Rücksicht.
Unverändert bleibt: Keine Führerscheinpflicht, solange der Scooter bauartbedingt nicht schneller als 20 km/h fährt. Und eine gültige Versicherungsplakette ist weiterhin Pflicht.
Höhere Bußgelder – und die Blinkerpflicht ab 2027
Mit der Angleichung steigen auch die Sanktionen für typische Verstöße (bussgeldkatalog.org):
| Verstoß | Bußgeld (neu) | vorher |
|---|---|---|
| Unerlaubt auf dem Gehweg gefahren | 25 € | 15 € |
| Zu zweit auf einem Scooter | 25 € | 5 € |
| Gefährliches Fahrmanöver | 35 € | – |
Ab dem 1. März 2027 kommt zudem eine Blinkerpflicht – allerdings nur für neu produzierte Modelle. Für Scooter mit bestehender Betriebserlaubnis gilt Bestandsschutz: Sie dürfen ohne Nachrüstung weitergefahren werden.
Alkohol: strenger, als viele denken
Beim Alkohol gelten für E-Scooter dieselben Grenzen wie fürs Auto: 0,5 Promille, für Fahranfänger und alle unter 21 Jahren 0,0 Promille. Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille ohne Ausfallerscheinungen erwischt wird, muss in der Regel mit 500 Euro, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten rechnen. Ab 1,1 Promille wird es zur Straftat – mit möglichen Folgen bis hin zum Autoführerschein.
Was bedeutet das für dich?
- Radweg first: Nutze Radweg oder Schutzstreifen, wenn vorhanden. Der Gehweg ist nur mit ausdrücklicher Freigabe und in Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
- Nie zu zweit: Ein Scooter ist für eine Person zugelassen – zu zweit fahren kostet jetzt 25 € und ist obendrein gefährlich.
- Feiern und fahren schließt sich aus: Der E-Scooter ist kein „Alkohol-Schlupfloch“. Dieselben Promillegrenzen wie beim Auto – im Zweifel schieben oder Roller stehen lassen.
- Beim Neukauf mitdenken: Wer sich 2026/27 einen neuen Scooter zulegt, sollte auf Modelle mit Blinker achten – dann bist du für die kommende Pflicht gerüstet.
- Versicherung nicht vergessen: Ohne gültige Plakette droht ein Fahren ohne Versicherungsschutz – das ist eine Straftat.
Fazit: Die eKFV-Novelle bringt mehr Rechte (mehr befahrbare Wege) und mehr Pflichten (höhere Bußgelder, Blinker). Wer sich wie ein rücksichtsvoller Radfahrer verhält, ist auf der sicheren Seite. Quellen: ADAC, bussgeldkatalog.org.
