Zum Wochenstart wieder der Blick auf die wichtigsten aktuellen Rückrufe. Diesmal: ein Gewürz mit leberschädlichen Pflanzenstoffen, ein Fleischprodukt mit Erhitzungsfehler und ein Nahrungsergänzungsmittel mit verstecktem Arzneiwirkstoff. Maßgeblich sind immer die offiziellen Mitteilungen auf lebensmittelwarnung.de – dort findest du die genauen Chargen.
1. Bohnenkraut mit leberschädlichen Pflanzenstoffen
Die Ulrich Walter GmbH (Diepholz) ruft drei Chargen gerebeltes Bohnenkraut in der 25-g-Packung zurück. Grund sind nachgewiesene Pyrrolizidinalkaloide – natürliche Pflanzenstoffe, die in höherer Menge die Leber schädigen können. Betroffen ist die Artikelnummer 1546, EAN 4012346154695. Wer eine betroffene Packung hat, sollte das Gewürz nicht mehr verwenden (Quelle: produktwarnung.eu).
2. Rindergulasch im Glas: Erhitzungsfehler
Die Fleisch- und Wurstwaren Schmalkalden ruft ein Rindergulasch im Glas zurück. Wegen eines Fehlers bei der Erhitzung lässt sich die mikrobiologische Sicherheit nicht gewährleisten – es könnten sich also Keime gebildet haben. Vom Verzehr wird ausdrücklich abgeraten; betroffene Gläser bitte nicht öffnen und zurückgeben.
3. „Mixed Herbal Blend Paste“: verstecktes Potenzmittel
Das NRW-Verbraucherschutzministerium warnt vor dem als Nahrungsergänzung verkauften Produkt „Mixed Herbal Blend Paste“ von Pro Naturious. Es enthält den nicht deklarierten, verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sildenafil (bekannt aus Potenzmitteln). Weil Menge und Wechselwirkungen unkontrolliert sind, kann das Produkt – etwa für Herz-Kreislauf-Patienten – ernsthaft gefährlich sein. Keinesfalls einnehmen.
Was bedeutet das für dich?
- Gewürzregal checken: Bohnenkraut mit Art.-Nr. 1546 / EAN 4012346154695 aussortieren – Pyrrolizidinalkaloide belasten die Leber vor allem bei dauerhafter Aufnahme.
- Fleischkonserven nicht riskieren: Bei Erhitzungsfehlern ist ein Glas auch ohne sichtbare Auffälligkeiten potenziell unsicher. Nicht probieren – zurückgeben.
- Finger weg von „Wunder-Pasten“: Nahrungsergänzungsmittel mit versteckten Arzneistoffen sind lebensgefährlich, gerade in Kombination mit Medikamenten. Solche Produkte nicht online auf Verdacht kaufen.
- Rückgabe meist ohne Bon: Betroffene Produkte lassen sich in der Regel auch ohne Kassenbon im Markt zurückgeben.
Fazit: Drei sehr unterschiedliche Fälle, ein gemeinsamer Rat – kurz Vorräte und Hausapotheke prüfen. Die tagesaktuellen Meldungen mit allen Chargendetails stehen immer auf lebensmittelwarnung.de.

