PSA-Pflicht im Job: Welche Schutzausrüstung dein Arbeitgeber stellen muss

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  • Beitrag zuletzt geändert am:13. Juli 2026
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Sicherheitsschuhe für 120 Euro, Gehörschutz, Schutzbrille – da kommt schnell einiges zusammen. Die gute Nachricht für alle Beschäftigten: Bezahlen musst du das in aller Regel nicht. Wir klären, was das Gesetz sagt und wo die Grenzen liegen.

Die Rechtslage ist eindeutig

Nach dem Arbeitsschutzgesetz und der PSA-Benutzungsverordnung gilt: Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass persönliche Schutzausrüstung nötig ist, muss der Arbeitgeber sie kostenlos zur Verfügung stellen. Kosten auf Beschäftigte abzuwälzen ist ausdrücklich unzulässig – das betrifft Anschaffung, aber auch Wartung, Reinigung und Ersatz bei Verschleiß. Konkretisiert wird das Ganze durch die DGUV-Regeln der Berufsgenossenschaften.

Was typischerweise dazugehört

  • Kopfschutz: Schutzhelme auf Baustellen und in Bereichen mit herabfallenden Gegenständen
  • Fußschutz: Sicherheitsschuhe der passenden Schutzklasse
  • Handschutz: Arbeitshandschuhe passend zur Tätigkeit (Schnitt-, Chemikalien-, Hitzeschutz)
  • Augen- und Gesichtsschutz: Schutzbrillen, Visiere beim Schleifen, Bohren, Umgang mit Chemikalien
  • Gehörschutz: ab einem Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) Pflicht
  • Atemschutz und Warnkleidung: je nach Arbeitsplatz

Deine Pflichten als Beschäftigter

Die Medaille hat zwei Seiten: Du bist verpflichtet, die gestellte PSA bestimmungsgemäß zu benutzen, sie pfleglich zu behandeln und Mängel sofort zu melden. Wer den Helm demonstrativ im Spind lässt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen – und im Unfallfall Probleme mit der Berufsgenossenschaft. Übrigens: Eine Unterweisung, wie die Ausrüstung richtig verwendet wird, muss der Arbeitgeber ebenfalls anbieten, bei komplexer PSA sogar mit praktischen Übungen.

Und wenn du bessere Ausrüstung willst?

Der Arbeitgeber schuldet geeignete, passende PSA – nicht das Premium-Modell deiner Wahl. Viele Betriebe bieten aber Auswahlmodelle oder Zuzahlungsoptionen an. Nachfragen lohnt sich: Gut sitzende Ausrüstung wird nachweislich häufiger getragen, und daran hat auch dein Chef ein Interesse.

Fazit: Schutzausrüstung ist Arbeitgebersache – vom Helm bis zum Schuh. Kenne deine Rechte, aber auch deine Pflichten: Tragen musst du sie selbst.

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