Jeden Sommer dieselbe Frage im Großraumbüro: „Gibt es eigentlich Hitzefrei?“ Die kurze Antwort: Ein Recht auf Hitzefrei gibt es nicht – aber deutlich mehr Pflichten für den Arbeitgeber, als die meisten wissen. Die Spielregeln stehen in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5. Dieser Guide erklärt die Temperatur-Schwellen als Tabelle, die Regeln für drinnen und draußen, was du selbst tun kannst – und beantwortet die häufigsten Fragen.
Die Temperatur-Schwellen nach ASR A3.5
| Raumtemperatur | Was gilt | Typische Maßnahmen |
|---|---|---|
| ab 26 °C | Arbeitgeber soll handeln | Sonnenschutz an Fenstern, morgens lüften, Kleiderregeln lockern |
| ab 30 °C | Maßnahmen sind Pflicht | Ventilatoren, flexible Arbeitszeiten, zusätzliche Pausen, Getränke |
| über 35 °C | Raum nicht mehr als Arbeitsraum geeignet | nur mit Luftduschen, Hitzepausen oder Schutzausrüstung wie an Hitzearbeitsplätzen |
Wichtig: Das begründet kein Recht, einfach heimzugehen – wer eigenmächtig die Arbeit niederlegt, riskiert eine Abmahnung. Der richtige Weg führt über Vorgesetzte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Besonderen Schutz genießen Schwangere, Stillende, ältere und gesundheitlich eingeschränkte Beschäftigte – hier muss der Arbeitgeber individuell nachsteuern.
Draußen: Baustelle, Zustellung, Landwirtschaft
Im Freien gilt die Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz – und die UV-Strahlung ist offiziell als Krebsrisiko anerkannt (heller Hautkrebs ist Berufskrankheit Nr. 5103). Übliche Pflichtmaßnahmen im Überblick:
- Arbeitszeiten in die kühlen Morgenstunden verlegen
- Schattenplätze schaffen und zusätzliche Pausen ermöglichen
- Ausreichend Getränke bereitstellen
- Sonnenschutzmittel und UV-Schutzkleidung, Nackenschutz am Helm
Wer draußen arbeitet und nichts davon bekommt, spricht die Sicherheitsfachkraft an – oder anonym die zuständige Berufsgenossenschaft. Wie stark die UV-Belastung inzwischen ist, zeigt unser UV-Index-Guide.
Warnsignale eines Hitzenotfalls erkennen
| Anzeichen | Was zu tun ist |
|---|---|
| Kopfschmerz, Schwindel, Übelkeit | sofort in den Schatten, trinken, Beine hochlegen |
| Krämpfe, starkes Schwitzen | Pause, Elektrolyte, kühlen – Kollegen informieren |
| Ausbleibendes Schwitzen, heiße trockene Haut, Verwirrtheit | Alarmzeichen Hitzschlag – Notruf 112, aktiv kühlen |
Was du selbst tun kannst
Alle 15–20 Minuten trinken (Wasser, Schorle), schwere Aufgaben in den Vormittag legen, leichte Kost statt Kantinenschnitzel, und Warnzeichen ernst nehmen. Kühlwesten und Kühltücher sind auch als private Anschaffung erlaubt und sinnvoll – besser aber, der Betrieb stellt sie.
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es ein Recht auf Hitzefrei im Büro?
Nein. Ein gesetzliches Recht auf Hitzefrei existiert nicht. Der Arbeitgeber muss aber ab 30 °C Raumtemperatur wirksame Maßnahmen ergreifen, und über 35 °C ist der Raum ohne Sondermaßnahmen nicht mehr als Arbeitsraum geeignet.
Ab welcher Temperatur muss der Arbeitgeber handeln?
Ab 26 °C soll er Maßnahmen ergreifen, ab 30 °C muss er. Die Schwellen stammen aus der ASR A3.5 und beziehen sich auf die Lufttemperatur im Arbeitsraum.
Darf ich bei großer Hitze einfach nach Hause gehen?
Nein, nicht eigenmächtig – das kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Wende dich an Vorgesetzte, Betriebsrat oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit, um Maßnahmen einzufordern.
Gilt Sonnenschutz im Freien als Arbeitgeberpflicht?
Ja. Da UV-Strahlung als berufliches Krebsrisiko anerkannt ist, gehören Schatten, Pausen, Getränke, UV-Schutzkleidung und Sonnenschutzmittel zu den Maßnahmen, die sich aus der Gefährdungsbeurteilung ergeben.
Fazit: Kein Hitzefrei, aber klare Pflichten ab 26, 30 und 35 Grad. Wer die Schwellen kennt und sachlich einfordert, bekommt fast immer Bewegung in den Laden – notfalls hilft die Berufsgenossenschaft nach.
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